Verwaltung:Pensionierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei der Versetzung in den Ruhestand ist zu unterscheiden, ob der Kollege aufgrund der gesetzlichen '''Altersgrenze''' in den Ruhestand geht oder '''auf eigenen Antrag''' . | Bei der Versetzung in den Ruhestand ist zu unterscheiden, ob der Kollege aufgrund der gesetzlichen '''Altersgrenze''' in den Ruhestand geht oder '''auf eigenen Antrag''' . | ||
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Hierzu stellt der Kollege einen formlosen Antrag, in dem der gewünschte Zeitpunkt genannt wird. Auch hier können Lehrkräfte nur zum 01.02. oder zum 01.08. eines Jahres in den Ruhestand treten. Dieser Antrag muss zwingend '''mindestens 6 Monate vorher''' bei der Schule eingegangen sein. | Hierzu stellt der Kollege einen formlosen Antrag, in dem der gewünschte Zeitpunkt genannt wird. Auch hier können Lehrkräfte nur zum 01.02. oder zum 01.08. eines Jahres in den Ruhestand treten. Dieser Antrag muss zwingend '''mindestens 6 Monate vorher''' bei der Schule eingegangen sein. | ||
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Alle relevanten Vordrucke, Formulare, Anschreiben, Verfügungen und Urkunden finden sich unter | Alle relevanten Vordrucke, Formulare, Anschreiben, Verfügungen und Urkunden finden sich unter | ||
'''Personaldaten - Menke - Ruhestand + Versorgung.''' | '''Personaldaten - Menke - Ruhestand + Versorgung.''' | ||
Voranfrage durch den Kollegen auf Versorgungssituation (Vordrucke Ruhestand + Versorgung) | Voranfrage durch den Kollegen auf Versorgungssituation (Vordrucke Ruhestand + Versorgung) | ||
Der aktuelle Fragebogen zur Gewährung von Versorgung sowie die aktuellen Merkblätter finden sich im geschützten Bereich beim NLBV unter: | Der aktuelle Fragebogen zur Gewährung von Versorgung sowie die aktuellen Merkblätter finden sich im geschützten Bereich beim NLBV unter: |
Aktuelle Version vom 18. Februar 2021, 10:44 Uhr
Pensionierung | |
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Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Pensionierung |
Versetzung in den Ruhestand
Lehrkräfte können immer nur zum 01.02. oder zum 01.08. eines Jahres in den Ruhestand gehen.
Bei der Versetzung in den Ruhestand ist zu unterscheiden, ob der Kollege aufgrund der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand geht oder auf eigenen Antrag .
Formen
Altersgrenze
Erreicht ein Kollege die gesetzliche Altersgrenze, muss er selbst zunächst nichts veranlassen. Ca. 4 Monate vor Eintritt in den Ruhestand wird ihm vom Verwaltungsleiter der aktuelle Versorgungsbogen zum sorgfältigen Ausfüllen zugeleitet.
Gleichzeitig fertigt der Verwaltungsleiter die entsprechende Verfügung zur Versetzung in den Ruhestand sowie die Dankesurkunde. Die Verfügung wird wirksam mit Ablauf des Monats der Aushändigung. Es kann vom Kollegen aber ein Papier unterschrieben werden, dass die Wirksamkeit ausdrücklich mit Ablauf des Monats Januar/Juli erfolgen soll (z.B. wenn der Ferienbeginn schon im Juni ist).
Der ausgefüllte Versorgungsbogen wird dann zusammen mit der Personalakte und einer Kopie der Verfügung an den zuständigen Sachbearbeiter beim NLBV Hannover (Versorgungsstelle) weiter geleitet. Ist der Kollege schwerbehindert, wird ein entsprechender Nachweis ebenfalls beigefügt. Von dort bekommt der Kollege Nachricht über die zustehende Pension. In der Schule wird dem Kollegen vom Schulleiter zu gegebener Zeit die Verfügung und die Dankesurkunde ausgehändigt.
Eigener Antrag (§ 37 Abs. 1 S. 1 NBG)
Die Versetzung in den Ruhestand auf eigenen Antrag kann ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgen und hat eine andere Rechtsgrundlage als die Versetzung in den Ruhestand aufgrund des Erreichens der Altersgrenze.
Hierzu stellt der Kollege einen formlosen Antrag, in dem der gewünschte Zeitpunkt genannt wird. Auch hier können Lehrkräfte nur zum 01.02. oder zum 01.08. eines Jahres in den Ruhestand treten. Dieser Antrag muss zwingend mindestens 6 Monate vorher bei der Schule eingegangen sein.
Verfahren
Alle relevanten Vordrucke, Formulare, Anschreiben, Verfügungen und Urkunden finden sich unter Personaldaten - Menke - Ruhestand + Versorgung.
Voranfrage durch den Kollegen auf Versorgungssituation (Vordrucke Ruhestand + Versorgung) Der aktuelle Fragebogen zur Gewährung von Versorgung sowie die aktuellen Merkblätter finden sich im geschützten Bereich beim NLBV unter: