Produkt:Maßnahmenzertifizierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Voraussetzung für eine Maßnahmenzulassung ist das Vorhandensein einer gültigen [[Produkt:Trägerzertifizierung|Trägerzulassung]]. Diese wird auf Übereinstimmung (Fachbereiche) mit der Maßnahmenzulassung geprüft. | |||
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Aktuelle Version vom 29. Januar 2025, 17:24 Uhr
Produktart | Lizenz |
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Anschaffung | 2021/08/01 |
Verantwortlich | Kohnen |
Ort | E09 |
Organisation | Humandienstleistungen |
Garantie | |
Aktionsart | Lizenzablauf |
Aktionsdatum | 2022/07/01 |
Kostenart | Lizenzgebühren |
Kosten | 1500 |
Schlagworte |
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III (AZAV), die im Rahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gefördert werden sollen, bedürfen der Zulassung durch eine Fachkundige Stelle.
Voraussetzung für eine Maßnahmenzulassung ist das Vorhandensein einer gültigen Trägerzulassung. Diese wird auf Übereinstimmung (Fachbereiche) mit der Maßnahmenzulassung geprüft.