Verwaltung:Reisekosten: Unterschied zwischen den Versionen
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[https:// | [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/in-schule-arbeiten/lehrkraft-werden/vorbereitungsdienst/leitfaden-reisekosten-im-vorbereitungsdienst Reisekosten für Referendare] | ||
[https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/besoldung_und_versorgung/modernisierung-der-reisekostenverordnung-236270.html Anpassung/ Mordernisierung der Reisekosten]<br /> |
Aktuelle Version vom 4. Dezember 2024, 12:37 Uhr
Reisekosten | |
---|---|
Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Hilker |
Schlagworte | Reisekosten |
Voraussetzung
a) Die Lehrkraft hat eine Dienstreise beantragt oder
b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung
und c) Es liegt ein Antrag auf Reisekostenvergütung vor
Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)
Verfahren
- Lehrkraft reicht den ausgefüllten Antrag mit Originalbelegen in der Verwaltung ein.
- Die Verwaltung prüft die rechnerische Richtigkeit
- Die Verwaltungsleitung prüft die sachliche Richtigkeit
- Fehlerhafte Anträge werden an die Lehrkraft zur Überarbeitung zurückgereicht
- Die Reisekosten werden im Vier-Augenprinzip über INFOMA angewiesen.
Dokumentation
Die Reisekostenabrechnungen werden im Ordner bei Frau Hilker nach Jahrgängen sortiert gesammelt.