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{{BBS Info Allgemein
{{BBS Info Allgemein
|Organisation=
|Organisation=Verwaltung
|Information=
|Information=Prozess
|Verantwortlich=
|Verantwortlich=Hilker
|Schlagworte=
|Schlagworte=Reisekosten
}}
}}


==Voraussetzung==
a) Die Lehrkraft hat eine [[Dienstreise]] beantragt oder


Voraussetzung für die Abrechnung von Reisekosten:
b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung
 
und c) Es liegt ein [[Reisekostenvergütung|Antrag auf Reisekostenvergütung]] vor
 
Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)
 
==Verfahren==


a) Die Lehrkraft hat eine Dienstreise beantragt
*Lehrkraft reicht den ausgefüllten Antrag mit Originalbelegen in der Verwaltung ein.
*Die Verwaltung prüft die rechnerische Richtigkeit
*Die Verwaltungsleitung prüft die sachliche Richtigkeit
*Fehlerhafte Anträge werden an die Lehrkraft zur Überarbeitung zurückgereicht
*Die Reisekosten werden im Vier-Augenprinzip über INFOMA angewiesen.


b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung
==Dokumentation==
Die Reisekostenabrechnungen werden im Ordner bei Frau Hilker nach Jahrgängen sortiert gesammelt.
 
==Rechtliche Hintergründe==
[https://www.rlsb.de/organisation/dezernate/dezernat-2/soziale-arbeit/service/reisekostenrechtliche-vorgaben/2019-06-18-merkblatt-fuer-die-reisekostenrechtlichen-vorschriften-im-rahmen-der-sozialen-arbeit-in-schulischer-verantwortung.pdf/view Reisekosten bei Schulsozialarbeitern]


c) Es liegt ein Reisekostenantrag vor
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/in-schule-arbeiten/lehrkraft-werden/vorbereitungsdienst/leitfaden-reisekosten-im-vorbereitungsdienst Reisekosten für Referendare]


<br />
[https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/besoldung_und_versorgung/modernisierung-der-reisekostenverordnung-236270.html Anpassung/ Mordernisierung der Reisekosten]<br />

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2024, 12:37 Uhr

Reisekosten
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Reisekosten


Voraussetzung

a) Die Lehrkraft hat eine Dienstreise beantragt oder

b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung

und c) Es liegt ein Antrag auf Reisekostenvergütung vor

Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)

Verfahren

  • Lehrkraft reicht den ausgefüllten Antrag mit Originalbelegen in der Verwaltung ein.
  • Die Verwaltung prüft die rechnerische Richtigkeit
  • Die Verwaltungsleitung prüft die sachliche Richtigkeit
  • Fehlerhafte Anträge werden an die Lehrkraft zur Überarbeitung zurückgereicht
  • Die Reisekosten werden im Vier-Augenprinzip über INFOMA angewiesen.

Dokumentation

Die Reisekostenabrechnungen werden im Ordner bei Frau Hilker nach Jahrgängen sortiert gesammelt.

Rechtliche Hintergründe

Reisekosten bei Schulsozialarbeitern

Reisekosten für Referendare

Anpassung/ Mordernisierung der Reisekosten