Medikamente: Unterschied zwischen den Versionen

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Thomas Kohne (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Grundsätzlich sind Lehrkräfte nicht zur Verabreichung von Medikamenten verpflichtet. In einem [https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/fileadmin/Dateien/Ue…“
(kein Unterschied)

Version vom 29. August 2022, 09:22 Uhr

Grundsätzlich sind Lehrkräfte nicht zur Verabreichung von Medikamenten verpflichtet.

In einem Schreiben des RLSB wurden die Details dazu festgelegt.

Grundsätzlich ist eine Übernahme nach schriftlicher Vereinbarung aber freiwillig durch Lehrkräfte möglich. Dies ist z.B. für die Durchführung von Klassenfahrten sinnvoll.


Dazu ist ein Word-Dokument zum Ausfüllen im Ordner Formulare auf IServ abgelegt.