Verwaltung:Personalakte: Unterschied zwischen den Versionen
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{{BBS Info Allgemein||||}} Die rechtliche Grundlage für die Führung der Personlakten bilden die §§ 88 - 95 NBG. Hier und in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften ist u.a. geregelt, wie die Akten aufzubewahren sind, wer Zugriff auf die Akten haben darf und welche Aufbewahrungsfristen gelten. | {{BBS Info Allgemein | ||
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Die rechtliche Grundlage für die Führung der Personlakten bilden die §§ 88 - 95 NBG. Hier und in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften ist u.a. geregelt, wie die Akten aufzubewahren sind, wer Zugriff auf die Akten haben darf und welche Aufbewahrungsfristen gelten. | |||
An der BBS Bersenbrück haben der Schulleiter und sein Stellvertreter Zugriff auf die Personalakten. Weiterhin sind die Verwaltungsleitung und Frau Bornhorst vom Dienststellenleiter mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Sinne von § 88 Abs. 4 NBG beauftragt worden. | An der BBS Bersenbrück haben der Schulleiter und sein Stellvertreter Zugriff auf die Personalakten. Weiterhin sind die Verwaltungsleitung und Frau Bornhorst vom Dienststellenleiter mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Sinne von § 88 Abs. 4 NBG beauftragt worden. | ||
Auf der Dienstbesprechung vom 28.9.2021 wurde auf die Führung der Personalakte hingewiesen und eine [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Verwaltungsdaten/Rechtsvorschriften/2021/Anlage_2_F_hrung_von_Personalakten.pdf?show=true Handreichung] dazu verteilt. | Auf der Dienstbesprechung vom 28.9.2021 wurde auf die Führung der Personalakte hingewiesen und eine [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Verwaltungsdaten/Rechtsvorschriften/2021/Anlage_2_F_hrung_von_Personalakten.pdf?show=true Handreichung] dazu verteilt. |
Aktuelle Version vom 7. Oktober 2021, 11:24 Uhr
Personalakte | |
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Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Personaktenführung |
Die rechtliche Grundlage für die Führung der Personlakten bilden die §§ 88 - 95 NBG. Hier und in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften ist u.a. geregelt, wie die Akten aufzubewahren sind, wer Zugriff auf die Akten haben darf und welche Aufbewahrungsfristen gelten.
An der BBS Bersenbrück haben der Schulleiter und sein Stellvertreter Zugriff auf die Personalakten. Weiterhin sind die Verwaltungsleitung und Frau Bornhorst vom Dienststellenleiter mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Sinne von § 88 Abs. 4 NBG beauftragt worden.
Auf der Dienstbesprechung vom 28.9.2021 wurde auf die Führung der Personalakte hingewiesen und eine Handreichung dazu verteilt.